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Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern beantragen


Allgemeine Informationen

Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigen-tümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.

Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.


Voraussetzungen

Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.


Gebühren (Kosten)

Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.


Zuständige Stelle

Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2


Fachlich freigegeben am

05.11.2015

Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Bürgerbüro
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt

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