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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher beantragen


Allgemeine Informationen

Als Gesundheitsaufseher und Gesundheitsaufseherin obliegt Ihnen die Überwachung der Hygienestandards in verschiedenen Einrichtungen wie Kliniken oder Lebensmittelgeschäften. Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf. Derzeit ist eine Ausbildung in Sachsen-Anhalt nicht möglich.

Wenn Sie jedoch bereits eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf abgeschlossen und Berufserfahrung gesammelt haben, können Sie eine Weiterbildung zur oder zum Hygienebeauftragten in der Pflege absolvieren. Hierfür erhalten Sie bei erfolgreicher Abschlussprüfung ein Zertifikat. Mit diesem Zertifikat sind Sie berechtigt, als Hygienefachkraft zu arbeiten.


Voraussetzungen

Sie können an einer Weiterbildung zur Hygienebeauftragten / zum Hygienebeauftragten teilnehmen, wenn

  • Sie  zuvor eine staatliche Anerkennung nach dem Krankenpflegegesetz oder Hebammengesetz erworben
  • und mehrjährige Berufserfahrung haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Nachweis über die staatliche Anerkennung nach dem Krankenpflegegesetz oder Hebammengesetz
  • Nachweis über eine mehrjährige Berufserfahrung

Gebühren (Kosten)

Für die Weiterbildung werden Kursgebühren fällig.


Zuständige Stelle

Weiterbildungen in diesem Bereich werden von verschiedenen Dienstleistern angeboten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

16.04.2020

Zuständige Stelle(n)

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