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Schaden an Gemeindestraßen und Ortsstraßen, begleitenden Gehwegen und Radwegen oder an Feldwegen und Waldwegen melden


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

20.10.2025

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Allgemeine Informationen

Beschädigte Straßen und Wege können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben. Schadstellen sind zum Beispiel Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse sowie eine mangelnde Fahrbahnentwässerung auf der Fahrbahn. Mit einer Meldung tragen Sie aktiv zur Verkehrssicherheit bei.

Für den Schaden an einer Ortsstraße und Gemeindestraße, dazugehörigen Gehwegen und Radwegen oder auf Feldwegen und Waldwegen ist die jeweilige Gemeinde verantwortlich. Nach Ihrer Meldung prüft die zuständige Stelle, ob und wann eine Sicherung der Gefahrenstelle und eine Instandsetzung möglich ist.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Gemeinde oder kreisfreie Stadt.


Zuständige Stelle(n)

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