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Schäden an außerörtlichen Landesstraßen und Kreisstraßen und deren Wegen melden


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

20.10.2025

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Allgemeine Informationen

Beschädigte Straßen und Wege können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben. Schadstellen sind zum Beispiel Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse sowie eine mangelnde Fahrbahnentwässerung auf der Fahrbahn. Mit einer Meldung tragen Sie aktiv zur Verkehrssicherheit bei.

Für die außerhalb eines Ortes liegenden Landesstraßen (in Bayern und Sachsen: Staatsstraßen) und ihre begleitenden Wege ist das Bundesland und verantwortlich. Bei Kreisstraßen außerorts liegt die Zuständigkeit beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

Nach Ihrer Meldung prüft die zuständige Stelle, ob und wann eine Sicherung der Gefahrenstelle und eine Instandsetzung möglich ist.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt.


Zuständige Stelle(n)

SG Straßenbau
Adresse
Domplatz 9
Postfach:1454
06217 Merseburg, Stadt

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