Straßenschäden an Autobahnen und Autobahnauffahrten beseitigen
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben am
20.10.2025Gebühr
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Es fallen keine Kosten an.
Allgemeine Informationen
Beschädigte Straßen und Wege können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben. Schadstellen sind zum Beispiel Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse sowie eine mangelnde Fahrbahnentwässerung auf der Fahrbahn. Mit einer Meldung tragen Sie aktiv zur Verkehrssicherheit bei.
Schadstellen an Autobahnen und Autobahnauffahrten können Sie an die Autobahn GmbH melden. Damit tragen Sie aktiv zur Sicherheit bei und können womöglich schwerwiegende Folgen verhindern.
Nach Ihrer Meldung prüft die Autobahn GmbH, ob und wann eine Sicherung der Gefahrenstelle und eine Instandsetzung möglich ist.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Landesstraßenbaubehörde.
















































