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Schäden an Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen und deren Wegen melden


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

20.10.2025

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Zuständige Stelle

Für Gemeinden und Städte mit mehr als 80.000 Einwohner gilt:

Die Gemeinde oder die Stadt selbst ist zuständig.

Für Gemeinden und Städte mit weniger als 80.000 Einwohner gilt:

Der Bund ist zuständig.


Allgemeine Informationen

Beschädigte Straßen und Wege können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben. Schadstellen sind zum Beispiel Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse sowie eine mangelnde Fahrbahnentwässerung auf der Fahrbahn. Mit einer Meldung tragen Sie aktiv zur Verkehrssicherheit bei.

Für Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen ist entweder das jeweilige Bundesland in Auftragsverwaltung des Bundes oder die jeweilige Gemeinde zuständig. Die Gemeinde ist zuständig, wenn

  • ihre Einwohnerzahl 80.000 übersteigt oder
  • sie die Straßenbaulast der Ortsdurchfahrt freiwillig behalten oder übernommen hat.

Für die Gehwege ist in der Regel ebenso die Gemeinde zuständig.

Nach Ihrer Meldung prüft die zuständige Stelle, ob und wann eine Sicherung der Gefahrenstelle und eine Instandsetzung möglich ist.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


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