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Beschwerde über Baustelle einreichen


Allgemeine Informationen

Lärm- und Staubbelästigungen sind bei Baustellen leider nicht immer vermeidbar. Es wurde aber gesetzlich geregelt, wie laut Baumaschinen sein dürfen.

Wenn Sie sich durch eine Baustelle zu stark belästigt fühlen, können Sie Beschwerde einreichen.

Die zuständige Stelle prüft dann, ob Maßnahmen ergriffen werden können.


Rechtsgrundlage


Zuständige Stelle(n)

SG Immissionsschutz
Adresse
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt

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