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Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für bautechnische Nachweise beantragen


Allgemeine Informationen

Jeder Bauantrag und bestimmte Bauunterlagen müssen von einem oder einer Bauvorlagenberechtigten unterschrieben sein. Sie werden von dem Bauherrn oder der Bauherrin beauftragt.

Sie dürfen als Nachweisberechtigter oder -berechtigte nur beauftragt werden, wenn Sie in die Liste der Nachweisberechtigten eingetragen sind.

In Sachsen-Anhalt werden 2 Listen der Nachweisberechtigten geführt.

Nachweisberechtigte für Standsicherheit

Diese Liste wird von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt geführt.

Nachweisberechtigte für Brandschutz

Diese Liste wird von der Architektenkammer Sachsen-Anhalt geführt.


Voraussetzungen

  • Sie wohnen oder arbeiten in Sachsen-Anhalt

Für die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit ist zudem notwendig:

  • Sie haben ein Studium der Fachrichtung des Bauingenieurwesens abgeschlossen
  • Sie haben mindestens 2 Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden

Für die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz ist daneben notwendig:

  • Sie haben ein Studium der Fachrichtung Architektur abgeschlossen
  • Sie haben mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Erstellung von Brandschutznachweisen
  • Oder Sie sind bereits Prüfingenieur/ -ingenieurin oder Prüfsachverständige/-r für Brandschutz

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung
  • Amtlich beglaubigte Kopie/Abschrift über die Verleihung des akademischen Grades
  • Nachweis der Berufserfahrung
  • Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung

Gebühren (Kosten)

Für die Eintragung fällt eine Gebühr zwischen 150 Euro und 185 Euro an.

Die jährliche Listenführungsgebühr beträgt zwischen 40 Euro und 50 Euro.


Zuständige Stelle

Die Ingenieurkammer und die Architektenkammer Sachsen-Anhalt entscheiden über die Eintragung in die jeweilige Liste der Nachweisberechtigten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

22.06.2020

Zuständige Stelle(n)

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