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Bewertung von schulischen Leistungen beantragen


Allgemeine Informationen

Schülerinnen und Schüler haben am Ende haben zum Schulhalbjahr und am Ende des Schuljahres sowie beim Verlassen der Schule Anspruch auf ein Zeugnis. Darin sind die erbrachten schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen bewertet beziehungsweise der erreichte Abschluss beurkundet. Schülerinnen und Schüler, die die Schule ohne Abschluss verlassen, erhalten ein Abgangszeugnis über den zuletzt besuchten Schuljahrgang. Abschlusszeugnisse ermöglichen den Besuch weiterer schulischer oder beruflicher Bildungsgänge.

Von den Schülerinnen und Schülern erbrachten Leistungen können in Textform, durch Noten (Notenstufen 1 bis 6) oder durch Punktebewertung (0 bis 15 Punkte) bewertet werden. Die Form der Leistungsbeurteilung wird durch den Beschluss der Klassenkonferenz festgelegt.

Leistungsnachweise dienen der Leistungsbewertung und als Beratungsgrundlage für die weitere Förderung und Lernplanung.

 

Voraussetzungen

Um eine Leistungsbewertung zu erhalten, ist der regelmäßige Besuch einer schulischen Einrichtung erforderlich.


Gebühren (Kosten)

keine


Zuständige Stelle

Wenn Sie Beschwerde gegen Noten im Unterricht oder im Zeugnis einlegen wollen, wenden Sie sich zunächst an die Fachlehrkraft, gegebenfalls an die Schulleitung.
 


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

25.06.2020

Zuständige Stelle(n)

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