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Leistungen zur Prävention für Krankenversicherte beantragen


Allgemeine Informationen

Sie können durch ihr Verhalten das Risiko krank zu werden vermeiden oder minimieren. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten Leistungen an, um Sie dabei zu unterstützen.

Etwa

  • bei der Ernährung
  • in Fragen des Alkohol- oder Tabakkonsums
  • bei Bewegung
  • beim seelischen Wohlbefinden
  • bei Fragen des Älterwerdens
  • bei der allgemeinen Lebensführung

Die Krankenkassen berücksichtigen auch die Förderung des betrieblichen Gesundheitsschutzes.


Voraussetzungen

Die Krankenkasse kann eine Leistung zur verhaltensbezogenen Prävention erbringen, wenn diese von einer Krankenkasse oder von einem mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragten Dritten in ihrem Namen zertifiziert, also qualitätsgeprüft ist.


Gebühren (Kosten)

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. 


Verfahrensablauf

Manche Krankenkasse bieten eigene Präventionskurse an. Es kann aber auch ein Kurs bei einem qualitätsgeprüften externen Anbieter ausgewählt werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach dem Verfahrensablauf.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung


Fachlich freigegeben am

09.07.2020

Zuständige Stelle(n)

GKV-Spitzenverband
Adresse
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt

PKV-Verband
Adresse
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln, Stadt

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