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Wasserrechtliche Gestattung für das Befahren von Gewässern mit Motorbooten beantragen


Allgemeine Informationen

Sie dürfen jedes oberirdische, fließende Gewässer für den Gemeingebrauch benutzen. Der Gemeingebrauch beinhaltet:

  • Das Baden
  • Tauchsport
  • Das Tränken an Tränkstellen
  • Eissport
  • Das Befahren mit kleinen Booten ohne Motor
  • Schwemmen
  • Schöpfen mit Handgefäßen

Wenn Sie das Gewässer für diese Zwecke nutzen, brauchen Sie keine Gestattung.

Wenn Sie das Gewässer mit einem Motorboot befahren wollen, brauchen Sie eine Gestattung.

Die Genehmigung ist maximal 10 Jahre gültig.


Voraussetzungen

  • Sie beeinträchtigen nicht die Natur oder Anlieger
  • Sie nutzen ein kleines Fahrzeug

Erforderliche Unterlagen

  • vollständige Adresse
  • Telefonnummer
  • Bezeichnung des Gewässers
  • gegebenfalls Lageplan
  • Bootstyp
  • Motortyp
  • Fischereischein, wenn die Nutzung für Angelzwecke erfolgen soll
  • Dauer der geplanten Benutzung (die Gestattung erfolgt für maximal 10 Jahre)

Gebühren (Kosten)

EUR  65,00 bis EUR 1.250,00


Fristen

Keine


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die untere Wasserbehörde in Ihrem Landkreis oder kreisfreien Stadt.


Anträge / Formulare

Viele Landkreise stellen Ihnen ein Antragsformular auf der jeweiligen Internetseite zur Verfügung.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

27.10.2020

Zuständige Stelle(n)

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