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Verkürzung der Prüffrist für überwachungsbedürftige Anlagen beantragen


Allgemeine Informationen

Nach einer wiederkehrenden Prüfung oder einer sicherheitstechnischen Beurteilung von überwachungsbedürftigen Anlagen ist es möglich eine verkürzte Prüffrist anzuordnen.


Voraussetzungen

Voraussetzung ist die geforderte Fristverkürzung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).


Gebühren (Kosten)

Es fallen Gebühren und Auslagen an.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.


Verfahrensablauf

  • Online: Meldung des Erfordernisses einer verkürzten Prüffrist durch die zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)
  • Nicht Online: Folgehandlung der Behörde
  • Anhörung und Anordnung der verkürzen Prüffrist nach Meldung durch die ZÜS.

Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz

Fachlich freigegeben am

23.11.2020

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Verbraucherschutz
Adresse
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
(Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift

Postfach:200256
06003 Halle (Saale)
Adresse
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

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