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Löschung aus Berufsregister für Steuerberater beantragen


Allgemeine Informationen

Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Ihren Eintrag im Berufsregister können Sie löschen lassen. Hierzu müssen Sie eine Verzichtserklärung einreichen. Anschließend werden Sie nicht weiter im Berufsregister als Steuerberater geführt. Sofern eine eingetragene Person verstorben ist, kann die Verzichtserklärung durch Dritte eingereicht werden.


Voraussetzungen

Sie sind im Berufsregister eingetragen und Sie üben Ihre Tätigkeit nicht mehr aus.


Erforderliche Unterlagen

  • Grundsätzlich ist eine formlose Erklärung möglich. Gegebenenfalls bieten die Steuerberaterkammern auch ein optionales Formblatt an.
  • Bei verstorbenen Personen: Sterbeurkunde

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer.


Verfahrensablauf

Sie müssen die Löschung bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer melden.

Die Löschung aus dem Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.


Weitere Informationen

Sie können im Antrag angeben, zu welchem Datum Ihr Eintrag aus dem Register gelöscht werden soll. Eine rückwirkende Löschung im Register ist nicht möglich.

Sofern die Löschung aufgrund des Todes erfolgen soll, wird dies direkt nach Eingang der Verzichtserklärung vorgenommen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

11.07.2023

Zuständige Stelle(n)

Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Zum Domfelsen 4
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt

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