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Anerkennung der Lehramtsqualifikation aus dem Ausland beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Lehrer oder Lehrerin in Sachsen-Anhalt arbeiten möchten, brauchen Sie eine Lehrbefähigung.

Ihr Berufsabschluss aus dem Ausland kann dafür anerkannt werden. Sie müssen die Anerkennung Ihres Abschlusses zunächst beantragen.


Voraussetzungen

  • Erfolgreiche Absolvierung eines Lehramtstudiums in mindestens einem Fach (oder: 1. Staatsprüfung für mindestens ein Fach)
  • Erfolgreiche Absolvierung eines pädagogisch praktischen Ausbildungsteils im Vorbereitungsdienst (oder: 2. Staatsprüfung)
  • Deutschkenntnisse
  • persönliche und gesundheitliche Eignung

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass
  • eventuell Eheurkunde
  • Lebenslauf
  • Nachweise Ihrer Berufsqualifikation und Berufserfahrung in Originalsprache und beeideter Übersetzung
  • Nachweis, dass Sie im Herkunftsland als Lehrer oder Lehrerin arbeiten dürfen
  • Eventuell Nachweise für berufliche Weiterbildungen, Seminare
  • Dokumente, die glaubhaft machen, in SachsenAnhalt eine Lehrertätigkeit ausüben zu wollen

Hinweis: Versenden Sie keine Originale. Reichen Sie beglaubigte Kopien ein.


Gebühren (Kosten)

Lehrbefähigung: 200 Euro

Laufbahnbefähigung: 300 Euro


Fristen

Keine.


Bearbeitungsdauer

Sie erhalten spätestens 3 Monate nach Ihrem vollständigen Antrag einen Bescheid.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA), Landesprüfungsamt für Lehrämter.


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Sie reichen einen Antrag zur Anerkennung Ihrer ausländischen Lehramtsqualifikation bei der zuständigen Stelle ein. Diese prüft, ob Ihre ausländische Qualifikation der deutschen Qualifikation für ein im Land Sachsen-​Anhalt eingerichtetes Lehramt entspricht.

Diese Überprüfung basiert auf festgelegten formalen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Ihre einschlägige Berufserfahrung wird ebenso berücksichtigt wie weitere einschlägige Qualifikationen.

Nach der Prüfung teilt Ihnen die zuständige Stelle mit, ob

  • eine Anerkennung erfolgt,
  • Defizite in der Qualifikation vorliegen und daher vor der Anerkennung Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind oder
  • eine Anerkennung nicht erfolgen kann.

Weitere Informationen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung


Fachlich freigegeben am

21.06.2021

Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Bildung
Adresse
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt

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