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Instandhaltungskonzept für explosionsgefährdete Anlagen einreichen


Allgemeine Informationen

Auf wiederkehrende Prüfungen von bestimmten Anlagen oder Bestandteilen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen kann u.U. verzichtet werden, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ein Instandhaltungskonzept festgelegt hat. Dieses muss sicherstellen, dass ein sicherer Zustand der Anlage aufrechterhalten wird und die Explosionssicherheit gewährleistet wird.

Die Eignung des Instandhaltungskonzepts ist im Rahmen der Prüfung zu bewerten. Die im Rahmen des Instandhaltungskonzepts durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen an der Anlage sind zu dokumentieren und der Behörde auf Verlangen darzulegen.


Voraussetzungen

Für bestimmte Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen kann ein Instandhaltungskonzept, das bestimmten Voraussetzungen genügt, eine wiederkehrende Prüfung entbehrlich machen.


Erforderliche Unterlagen

Eine formlose Beschwerde kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Folgende Angaben werden zur Bearbeitung benötigt:

  • Art der überwachungsbedürftigen Anlage(n)
  • Angaben zum Arbeitgeber/ Betreiber
  • Angaben zum Beschwerdegrund
  • Instandhaltungskonzept
  • Dokumentation der im Rahmen des Instandhaltungskonzepts durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen

Gebühren (Kosten)

Es fallen Gebühren und Auslagen an.


Fristen

Keine.

Sie müssen das Instandhaltungskonzept nur übersenden, wenn die Behörde es verlangt.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 Woche ab Eingang der Beschwerde.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.


Verfahrensablauf

Eingang der Beschwerde (online oder formlos in anderer Form)

Nicht Online: Folgehandlung der Behörde

  1. Anforderung Instandhaltungskonzepts
  2. Prüfung
  3. Prüfbescheid an Arbeitgeber ggf. mit Nachforderungen und Fristsetzung

Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz

;

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

02.12.2020;03.11.2023

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Verbraucherschutz
Adresse
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
(Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.)

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