Gemeinschaftlichen Erbschein aufgrund eines Testaments beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn ein Erblasser verstirbt, hinterlässt er in der Regel nicht nur einen Erben, sondern mehrere. Diese treten mit Erbanfall in die sogenannte Erbengemeinschaft ein. Erst nach erfolgter Erbauseinandersetzung wird der Nachlass unter den einzelnen Erben entsprechend der getroffenen Vereinbarungen aufgeteilt.
Grundsätzlich kann jeder einzelne Miterbe einen Erbschein beantragen, mit dem er sich gegenüber Dritten als rechtmäßiger Erbe ausweisen kann. Will die Erbengemeinschaft jedoch gemeinsam auftreten und gegenüber Banken, Versicherern und Grundbuchamt handeln, so ist häufig ein gemeinschaftlicher Erbschein vonnöten.
Voraussetzungen
Es sind Miterben vorhanden und diese möchten einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen
Erforderliche Unterlagen
- Ihr Personalausweis oder Reisepass,
- die Sterbeurkunde der verstorbenen Person (Erblasser),
- das Familienstammbuch zur Dokumentation der Verwandtschaft,
- Informationen dazu, ob es einen Prozess zu Ihrem Erbrecht gibt,
- Namen und Anschriften der Miterben,
- Nachweise, aus welchem Grund bestimmte Personen, die eigentlich erben würden, keine Erben mehr sind, zum Beispiel ihre Sterbeurkunden, Erbausschlagungs oder Erbverzichtserklärungen,
- gegebenenfalls Testamente oder Erbverträge,
- den Güterstand (bei Eheleuten) oder den Vermögensstand (bei eingetragenen Lebenspartnerschaften).
Gebühren (Kosten)
- Die Gebühren für einen Erbschein werden im Gerichts und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und richten sich nach dem Nachlasswert nach Abzug der Schulden.
- Zusätzlich zur Gebühr für die Erteilung eines Erbscheins fallen gegebenenfalls Kosten für eidesstattliche Erklärungen und Notargebühren an – zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Komplexität des Erbfalls.
Zuständige Stelle
Dies ist entweder das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene/die Verstorbene seinen/ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte oder das Amtsgericht, in dessen Bezirk der/die Ausschlagende seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Anträge / Formulare
Formulare sind nicht erforderlich.
Verfahrensablauf
Nachdem Sie den Erbschein beantragt haben, prüft das Amtsgericht die Berechtigung und stellt den Erbschein aus.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Justizministerium
Fachlich freigegeben am
24.06.2021Zuständige Stelle(n)
Amtsgericht Merseburg
Adresse
Geusaer Straße 88
06217 Merseburg
Postanschrift
Postfach:11 54
06201 Merseburg
(Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten.
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