Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider anzeigen
Allgemeine Informationen
Als Betreiber einer Neuanlage sind Sie verpflichtet, diese spätestens einen Monat nach der Erstbefüllung mit Nutzwasser der zuständigen Behörde anzuzeigen. Bestehende Anlagen waren bis zum 20. August 2018 anzuzeigen. Darüber hinaus sind unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, Änderungen der Anlage sowie eine Anlagenstilllegung anzuzeigen. Bei einem Betreiberwechsel hat der neue Betreiber diesen Wechsel unverzüglich, aber spätestens innerhalb eines Monats, der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Fristen
Der Betreiber einer Neuanlage hat die diese spätestens einen Monat nach der Erstbefüllung mit Nutzwasser der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Bestehende Anlagen waren bis spätestens einen Monat nach dem 19. Juli 2018 der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Änderungen der Anlage, die Anlagenstilllegung sowie Betreiberwechsel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Zuständige Stelle
Landesverwaltungsamt
Anträge / Formulare
Die Anzeige erfolgt elektronisch über das „Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV – KaVKA“ .
Verfahrensablauf
Die Anzeige erfolgt über das „Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV – KaVKA“ .
Um eine Anlage anzuzeigen, ist zunächst eine Registrierung im System KaVKA-42.BV erforderlich. Nach erfolgreicher Registrierung können die Stammdaten der Arbeitsstätte (des Standorts der Anlage) sowie der Anlage erfasst und die Anzeige an die zuständige Behörde übermittelt werden.
Unter nachfolgenden Link finden Sie Hinweise zur Anmeldung und Registrierung.
- KAVKA-42BV Kataster der Verdunstungskühlanlagen gemäß 42. BImSchV Registrierung / Anmeldung
- Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV
Rechtsgrundlage
- § 13 Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV)
- § 68 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz
















































