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Familiennamen aus einem wichtigen Grund ändern


Allgemeine Informationen

Das Namensrecht in Deutschland geht grundsätzlich davon aus, dass Ihr Name dauerhaft zu Ihnen gehört. Eine Änderung des Familiennamens ist in der Regel nur möglich bei:

  • Eheschließung
  • Scheidung
  • Adoption
  • sonstiger Änderung des Abstammungsverhältnisses

Wenn Sie Ihren Familiennamen ohne einen dieser Gründe ändern möchten, müssen Sie einen wichtigen Grund haben.

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Ihr persönliches Interesse an der Änderung Ihres Namens gegenüber den Grundsätzen des Namensrechts überwiegt.

Wichtige Gründe können zum Beispiel sein:

  • der Name ist schwer zu schreiben oder auszusprechen
  • der Name belastet Sie psychisch
  • der Name klingt anstößig oder lächerlich
  • der Name bietet Anlass für unangemessene Wortspiele

Wenn Sie die Namensänderung beantragen, müssen Sie diese wichtigen Gründe darlegen. Wenn Ihnen Ihr Name lediglich nicht mehr gefällt, ist dies kein wichtiger Grund.

Die zuständige Behörde prüft die Gründe für die Änderung Ihres Familiennamens. Dazu kann sie Personen befragen, zum Beispiel:

  • Familienangehörige
  • Polizei oder Behörden

Ihre eigenen Kinder unter 5 Jahren erhalten ebenfalls den neuen Familiennamen. Kinder von 5 bis 14 Jahren können sich der Namensänderung anschließen oder tragen weiterhin ihren alten Namen. Jugendliche über 14 Jahren können sich der Namensänderung nicht anschließen, sondern müssen die Namensänderung selbst beantragen. Dazu ist aber Ihre Zustimmung als gesetzliche Vertreterin oder als gesetzlicher Vertreter notwendig.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.


Weitere Informationen

  • Wenn Sie als beschränkt geschäftsfähige Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, den Antrag auf Namensänderung stellen, werden Sie vom Familiengericht zum Antrag befragt und angehört.
  • Betreute Personen werden durch das Betreuungsgericht befragt und angehört.

Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Fachlich freigegeben am

06.02.2026

Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Personenstandswesen
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt

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