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Änderung der Steuerklasse bei mehreren Arbeitgebern für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale beantragen


Allgemeine Informationen

Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.

Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).

Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.


Voraussetzungen

Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern


Erforderliche Unterlagen

  • Identifikationsnummer
  • Geburtsdatum

Gebühren (Kosten)

keine


Fristen

keine


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber.


Anträge / Formulare

keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)


Weitere Informationen

keine


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen


Zuständige Stelle(n)

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