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Pflanzengesundheitszeugnisse für den Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Länder außerhalb der EU beantragen


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen


Fachlich freigegeben am

24.03.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten


Anträge / Formulare

Online-Dienst vorhanden: Ja


Gebühr

Verwaltungsgebühr
10 EUR (FIX)

für die Ausfertigung des Dokuments

Gebühr
10 EUR (FIX)

je angefangene 15 Minuten (Inspektion, einschließlich Fahrzeit)


Allgemeine Informationen

Beim internationalen Handel mit Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen können Pflanzenkrankheiten und -schädlinge verschleppt werden. Bei solchen Schadorganismen besteht die Gefahr, dass sie sich in einer neuen Umgebung unkontrolliert ausbreiten und große wirtschaftliche Schäden verursachen. Aus diesen Gründen unterliegt der internationale Handel in diesem Bereich einer strengen pflanzenschutzrechtlichen Überwachung.

Wenn Sie also Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) exportieren möchten, benötigen Sie vor der Ausfuhr

  • ein Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ)
  • sowie gegebenenfalls ein oder mehrere Vorausfuhrzeugnisse (VAZ)
  • oder im Falle der Einfuhr aus einem Drittland mit anschließender Ausfuhr in ein Drittland ein PGZ für die Wiederausfuhr.

Mit dem PGZ / VAZ wird nach vorheriger Inspektion die Einhaltung der pflanzengesundheitlichen Einfuhranforderungen des jeweiligen Empfangslandes bestätigt.

Sie müssen ein oder mehrere VAZ am jeweiligen Ursprungsort beantragen, wenn sich

  • Ihre Sendung aus Teilsendungen mit Herkunft aus Bereichen verschiedener Pflanzengesundheitsdienste der Bundesländer / EU- Mitgliedstaaten zusammensetzt oder
  • der Ursprung Ihrer Sendung nicht im gleichen Zuständigkeitsbereich eines Pflanzengesundheitsdienstes liegt, wie der Ort, an dem eine notwendige Behandlung der Sendung durchgeführt werden muss.

Die VAZ dienen als Grundlage für das PGZ, das Sie beim zuständigen amtlichen Pflanzengesundheitsdienst im Bundesland beantragten können.

Mit den drei genannten Dokumenten wird Ihnen bei erfolgreicher Inspektion bestätigt, dass die pflanzengesundheitlichen Anforderungen des jeweiligen Einfuhrlandes eingehalten werden.


Erforderliche Unterlagen

Folgende Angaben benötigen Sie für das Online-Formular:

  • Adressen
    • der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers
    • der Exporteurin beziehungsweise des Exporteurs
    • der Post- und Rechnungsempfängerin beziehungsweise des Post- und Rechnungsempfängers
  • Name der Empfängerin oder des Empfängers sowie des Einfuhrlandes
  • Ursprungsort
  • Transportmittel
  • Registriernummer der Ausführerin oder des Ausführers
  • Besichtigungsort, -datum und Ansprechpartnerin beziehungsweise Ansprechpartner vor Ort
  • Warenbeschreibung, botanischer Name und Mengen
  • gegebenenfalls durchgeführte Behandlungen einschließlich Protokolle
  • gegebenenfalls Importerlaubnis des Einfuhrlandes
  • gegebenenfalls Prüfberichte von Laboruntersuchungen

Zuständige Stelle

In Sachsen-Anhalt erfolgt die Beantragung des PGZ ausschließlich über das Internetportal PGZ-Online.


Verfahrensablauf

Sie beantragen das erforderliche Pflanzengesundheitszeugnis beziehunsgweise Vorausfuhrzeugnis oder Zeugnis für die Wiederausfuhr und die erforderlichen Untersuchungen.

Der amtliche Pflanzengesundheitsdienst des Bundeslandes prüft den Antrag und teilt Ihnen die weiteren Schritte mit.


Voraussetzungen

Sie müssen bei der zuständigen Landesbehörde als Exporteur registriert sein.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd
Adresse
Müllnerstraße 59
06667 Weißenfels

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