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Wiederholung der staatlichen Pflichtfachprüfung zur Notenverbesserung beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie die staatliche Pflichtfachprüfung im Land Sachsen-Anhalt erstmalig erfolgreich abgelegt haben, können Sie sie zur Notenverbesserung einmalig wiederholen. 


Voraussetzungen

  • Sie haben die staatliche Pflichtfachprüfung im ersten Versuch erfolgreich abgelegt.

Erforderliche Unterlagen

  • Leistungsnachweise der Übungen für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht
  • Leistungsnachweise der Zwischenprüfung
  • Leistungsnachweise der sonstigen Lehrveranstaltungen
  • Nachweise über die Ableistung der praktischen Studienzeiten
  • Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr

Sie müssen die Nachweise im Original oder in beglaubigter Abschrift vorlegen.


Gebühren (Kosten)

Für das Prüfungsverfahren wird eine Gebühr von 300,00 € erhoben. Sollten Sie Ihren ersten Prüfungsversuch als Freiversuch bestanden haben, fällt die genannte Gebühr nicht an.


Fristen

Es ist der Meldezeitraum des jeweiligen Prüfungsdurchganges zu beachten. Für den ersten Prüfungsdurchgang des jeweiligen Jahres umfasst dieser die Zeit vom 01.11. bis 30.11. des Vorjahres. Für den zweiten Prüfungsdurchgang erstreckt sich der Meldezeitraum vom 01.05. – 31.05.

Den Antrag auf Zulassung zur Notenverbesserung können Sie nur nach Bekanntgabe des Ergebnisses des Erstversuches und nur bis zum Ende des übernächsten Zulassungszeitraumes stellen.


Bearbeitungsdauer

Das Prüfungsverfahren nimmt ungefähr sechs Monate in Anspruch.


Zuständige Stelle

Für das Prüfungsverfahren ist das Landesjustizprüfungsamt im Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz zuständig.


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Nach Antragstellung werden Sie zur Notenverbesserung zugelassen und zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten und im Falle des Bestehend der schriftlichen Prüfung zur mündlichen Prüfung geladen. Sofern Sie im Prüfungsverfahren eine bessere Note erzielen, als in Ihrem ersten Versuch, wird ein neues Zeugnis über das Bestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung ausgestellt. Ist dies nicht der Fall, verbleibt es bei der Feststellung des bisherigen Ergebnisses.


Weitere Informationen

Sie dürfen den juristischen Vorbereitungsdienst noch nicht aufgenommen haben. Die Aufnahme des juristischen Vorbereitungsdienstes beendet das Prüfungsverfahren.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz, LJPA


Fachlich freigegeben am

20.06.2022

Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt - Landesjustizprüfungsamt -
Adresse
Halberstädter Straße 8
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
(Eingang Nordost)

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