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Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit beantragen


Allgemeine Informationen

Mit den Kernstücken des Bauordnungsrechts, (Gefahrenabwehr und dem Schutz von Leib und Leben) sind unmittelbar die Standsicherheit von Bauwerken verbunden. Die Liste der Ingenieure und Ingenieurinnen, die bautechnische Nachweise erstellen können, wird durch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt geführt. 


Voraussetzungen

Für die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit sind folgende Voraussetzungen notwendig:

  • Sie haben ein Studium der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen abgeschlossen
  • Sie haben mindestens 3 Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Tragwerksplanung
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung und die dazugehörigen Anlagen

Zuständige Stelle

Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt entscheidet über die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

25.08.2022

Zuständige Stelle(n)

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