Startseite  |  Login  |  Impressum  |  Datenschutz
 
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Beistandschaft durch das Jugendamt beenden


Allgemeine Informationen

Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.

Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

  • beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben,
  • das Kind volljährig ist,
  • Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
  • die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
  • Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft

Fristen

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.


Zuständige Stelle

Das örtlich zuständige Jugendamt.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)


Fachlich freigegeben am

14.11.2022

Formulare


Zuständige Stelle(n)

Landkreis Saalekreis - Team Beistandschaften/Beurkundungen
Adresse
Kloster 4
06217 Merseburg, Stadt
Postanschrift
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt


sags uns einfach

Fotos

 

29. Querfurter Bauernmarkt

 

Burg Querfurt

Filmburg Querfurt

 

Stadtverwaltung Online

   Wappen der Stadt Querfurt   

 

Stadtanzeiger Querfurt

  

  Stadtanzeiger Querfurt  

  

 

Saale-Unstrut-Tourismus

 Saale-Unstrut-Tourismus