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Genehmigung für ein Brauchtumsfeuer beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer abbrennen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen oder eine Erlaubnis beantragen. Brauchtumsfeuer sind zum Beispiel:

  • Osterfeuer
  • Maifeuer
  • Martinsfeuer
  • Feuer zur Walpurgisnacht

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Verbandsgemeinde.


Anträge / Formulare

Einige Gemeinden und Verbandsgemeinden bieten Vordrucke an. Bitte fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport


Fachlich freigegeben am

24.10.2023

Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Brand- und Bevölkerungsschutz
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt

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