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Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen


Allgemeine Informationen

Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.


Voraussetzungen

  • Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.


Bearbeitungsdauer

1 Tag bis 6 Monate


Zuständige Stelle

Das für den Geburtsort zuständige Standesamt.


Weitere Informationen

Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)


Fachlich freigegeben am

22.03.2023

Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Personenstandswesen
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt

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