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Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen


Allgemeine Informationen

Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.


Voraussetzungen

Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII und laufendes Pflegeverhältnis


Erforderliche Unterlagen

keine


Gebühren (Kosten)

Für die Beantragung entstehen keine Kosten.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.


Zuständige Stelle

Jugendamt


Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich bei Ihren zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.

Einen Antrag auf Beitragsübernahme können Sie über den Onlinedienst „pflegekinderwesen-digital“ mit dem Formular „Beitragsübernahme Unfallversicherung“ stellen.

Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen


Fachlich freigegeben am

11.01.2023

Zuständige Stelle(n)

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