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Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine gültige Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage haben, können Sie eine Verlängerung der Teilbaugenehmigung beantragen. 
Die untere Bauaufsichtsbehörde kann die Teilbaugenehmigung um maximal ein Jahr verlängern. Dafür dürfen sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht geändert haben.
 


Voraussetzungen

Ihnen liegt eine gültige Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vor.

Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert. 
 


Erforderliche Unterlagen

Antrag (per Onlineservice oder schriftlich)


Gebühren (Kosten)

Gebühren mindestens 50 €

Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Kosten der Bauausführung
  • Aufwand für Prüfung der Teilbaugenehmigung

Fristen

  • Sie müssen den Antrag auf Verlängerung stellen, solange die Teilbaugenehmigung gültig ist.
  • Die Teilbaugenehmigung kann maximal um 1 Jahr verlängert werden.
     

Zuständige Stelle

untere Bauaufsichtsbehörde


Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Verfahrensablauf

Schreiben Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welche Teilbaugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht. 
Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu    einer Gebühren-Vorauszahlung auf. 
Leisten Sie die Vorauszahlung.
Bestehen Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Unklarheiten zu beseitigen.
Reichen Sie in diesem Fall die Klarstellung ein.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und die notwendigen Stellen.

Sie erhalten dann die Verlängerung der Teilbaugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid. Zahlen Sie die Gebühren.
 


Weitere Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

24.05.2023

Zuständige Stelle(n)

sags uns einfach

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