Verlängerung des Vorbescheids beantragen
Rechtsgrundlage
- § 74 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
- Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung BauVorlVO)
- Baugebührenverordnung (BauGVO)
- Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)
- Anlage für Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)
- Antrag auf Baugenehmigung (pdf)
- Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA) (pdf)
Fachlich freigegeben am
05.06.2023Verfahrensablauf
Einen Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides stellen Sie im Online-Verfahren oder schriftlich.
Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welchen Vorbescheid sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.
Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
Leisten Sie die Vorauszahlung.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und zuständigen Stellen.
Sie erhalten dann die Verlängerung des Vorbescheids sowie einen Gebührenbescheid.
Zahlen Sie die Gebühren.
Allgemeine Informationen
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Vorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung des Vorbescheides beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann den Vorbescheid um maximal ein Jahr verlängern.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Erforderliche Unterlagen
Vorbescheid (per Onlineservice oder öffentlich bekannt gemachte Vordrucke)
Zuständige Stelle
untere Bauaufsichtsbehörde
Gebühr
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Berechnungsgrundlage
Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:
- Aufwand für die Prüfung des Vorbescheides
- Erwartete Kosten der Bauausführung
Fristen
- Antrag auf Verlängerung während der Laufzeit des Vorbescheides. Diese beträgt 3 Jahre.
- Verlängerung des Vorbescheides um bis zu 1 Jahr möglich.
Voraussetzungen
- gültiger Vorbescheid (Vorbescheid gilt 3 Jahre)
- Einhaltung der Verlängerungsfrist von 3 Jahren seit Ausstellung des Vorbescheides
- die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Amt für Bauordnung und Denkmalschutz
Adresse
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt
















































