Aktuellen Ausdruck aus dem Registerblatt aus dem Vereinsregister durch das Registergericht anfordern
Fachlich freigegeben am
13.10.2023Gebühr
Gebühr
10 EUR (FIX)
Ausdruck oder unbeglaubigte Kopie
Gebühr
20 EUR (FIX)
Amtlicher Abdruck oder beglaubigte Kopie
Gebühr
0.5 EUR (FIX)
Ablichtungen/ Ausdrucke von Dokumenten (z.B. Gesellschafterliste, Satzung) - pro Seite
Fachlich freigegeben durch
Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständige Stelle
Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht des Landes Sachsen-Anhalt
Allgemeine Informationen
Mit dem gemeinsamen Registerportal der Länder können Sie Abdrucke des Registerinhalts und zu den Registern eingereichte Dokumente selbständig herunterladen und ausdrucken. Sie können das Registerportal ohne Registrierung und kostenfrei nutzen.
Sie haben dort die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern oder Registernummern gezielt z.B. nach registrierten Unternehmen zu suchen.
Alternativ können Sie beim Registergericht einen Ausdruck aus den elektronisch geführten Registern beantragen. Soweit Schriftstücke nur in Papierform vorliegen, werden Abschriften gefertigt.
Darüber hinaus können Sie die Register auch weiterhin während der Geschäftszeiten im Registergericht (kostenfrei) einsehen und dort (gebührenpflichtig) einen Ausdruck oder eine Abschrift anfertigen lassen.
Verfahrensablauf
Sie beantragen persönlich oder schriftlich (einfache Form) einen Ausdruck oder eine Abschrift aus dem Vereinsregister beim zuständigen Registergericht.
Dabei sollten Sie genau angeben, welche Art (amtlich/beglaubigt oder nicht amtlich/unbeglaubigt) Sie wünschen. Beim Vereinsregister erhalten Sie einen nicht amtlichen aktuellen Ausdruck.
Ausdrucke können Ihnen auch elektronisch übermittelt werden, wenn Sie dies in Ihrem Antrag angeben.
Rechtsgrundlage
§ 32 Abs. 1 VRV
















































