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Ausländerfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen


Allgemeine Informationen

Sollte Ihr Ausländerfalknerjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.


Voraussetzungen

  • bereits erteilter Ausländerfalknerjagdschein
  • Verlust des Ausländerfalknerjagdschein

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • aktuelles Lichtbild

Zuständige Stelle

Die untere Jagdbehörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat.


Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerfalknerjagdschein.


Rechtsgrundlage

§ 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz


Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Zuständige Stelle(n)

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