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Arzneimittel in einem anderen EU-Land kaufen


Allgemeine Informationen

Arzneimittel in einem anderen EU-Land kaufen

Wenn Sie in einem anderen EU-Land verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Apotheke kaufen müssen, sollten Sie vorab kontrollieren, ob Ihr vom Arzt verschriebenes Rezept die richtigen Informationen enthält. Dies gilt auch dann, wenn Sie in einer Apotheke in Ihrem eigenen Land Arzneimittel mit einer Verschreibung von einem Arzt/einer Ärztin aus dem Ausland kaufen wollen. Machen Sie sich mit den Regeln für Arzneimittelkosten und deren Rückzahlung vertraut machen.

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind in der gesamten EU frei verkäuflich und werden hier nicht behandelt. Wenn Sie Arzneimittel online kaufen, gelten je nach Land, in dem Sie sich aufhalten, besondere Vorschriften.

Erfahren Sie mehr:


Fachlich freigegeben durch

Your Europe Portal (Europäische Kommission)


Fachlich freigegeben am

11.10.2022

Zuständige Stelle(n)

Your Europe Portal (Europäische Kommission)
Postanschrift

10117 Berlin, Stadt
(Europäische Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, B-1049 Brüssel, BELGIEN)

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