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Vorschriften für die Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit


Allgemeine Informationen

Vorschriften für die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit

Ein Antrag auf Änderung der Geschlechtszugehörigkeit muss persönlich beim Amtsgericht des Wohnortes gestellt werden. Ein ausländischer Staatsangehöriger kann den Antrag stellen, wenn sein Heimatrecht keine dem deutschen Transsexuellenrecht vergleichbare Regelungen kennt.

Da in Deutschland die transseuellenrechtlichen Regelungen von den Amtsgerichten ausgeführt werden, empfiehlt sich bei weitergehenden Fragen eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amtsgericht .


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat


Fachlich freigegeben am

20.12.2022

Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium des Innern (BMI)
Adresse
Alt-Moabit 140
10557 Berlin, Stadt
Adresse
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn, Stadt

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