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Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Chemikalien


Allgemeine Informationen

Chemikalien

Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien

Gefährliche Chemikalien müssen strengen EU-Anforderungen genügen. Gegebenenfalls müssen Sie bei Ihren Produkten die Einhaltung der CLP-Verordnung (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) sicherstellen.

Registrierung von Chemikalien (REACH)

Wenn Sie chemische Stoffe herstellen oder in den europäischen Wirtschaftsraum einführen, müssen Sie sie gegebenenfalls in der REACH-Datenbank registrieren. Erfahren Sie, ob REACH auch Ihr Unternehmen betrifft.


Fachlich freigegeben durch

Your Europe Portal (Europäische Kommission)


Fachlich freigegeben am

02.01.2023

Zuständige Stelle(n)

Your Europe Portal (Europäische Kommission)
Postanschrift

10117 Berlin, Stadt
(Europäische Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, B-1049 Brüssel, BELGIEN)

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