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Mittel zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" anfordern


Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe durchführen und dafür finanzielle Unterstützung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, können Sie die Mittel bei Projektstart anfordern.


Voraussetzungen

  • Sie haben einen gültigen Zuwendungsbescheid für das betreffende Vorhaben.
  • Erklärung über Rechtsmittelverzicht gegen den Zuwendungsbescheid muss vorliegen, sonst muss eine Frist von 4 Wochen abgewartet werden, bis Auszahlungen vorgenommen werden können
  • Die Laufzeit des Vorhabens muss begonnen haben.
  • Für Mittelanforderungen, die nach Ablauf der Laufzeit eingehen, besteht kein Rechtsanspruch auf Auszahlung mehr

Erforderliche Unterlagen

  • Formular zur Mittelanforderung
  • Gegebenenfalls Anlagen / Nachweise zur Mittelanforderung

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine gesetzlichen Fristen. Mittelanforderungen müssen jedoch innerhalb der Projektlaufzeit gestellt werden.


Verfahrensablauf

Sie können die Mittel online, per E-Mail oder per Post beim BMZ anfordern.

Mittel online anfordern:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf und füllen Sie ihn aus. Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
  • Das BMZ gibt die Mittel frei und ordnet bei der Bundeskasse die Auszahlung an.
  • Die Bundeskasse zahlt die Mittel aus.

Mittel per E-Mail oder per Post anfordern:

  • Sie senden Ihren ausgefüllten Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder per Post an das BMZ.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
  • Das BMZ gibt die Mittel frei und ordnet bei der Bundeskasse die Auszahlung an.
  • Die Bundeskasse zahlt die Mittel aus.

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) 


Fachlich freigegeben am

26.07.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Referat G22 Krisenbewältigung, Wiederaufbau, Übergangshilfe
Adresse
Stresemannstraße 94
10963 Berlin, Stadt

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