Startseite  |  Login  |  Impressum  |  Datenschutz
 
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Vertrieb von inländischen Publikums-AIF in Deutschland anzeigen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

25.09.2023

Gebühr

Gebühr
2526 EUR (FIX)

Die Gebühr erhebt die BaFin je Anzeige.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Verfahrensablauf

Die Anzeige zum Vertrieb inländischer Publikums-AIF können Sie online über das MVP-Portal der BaFin stellen:

  • Melden Sie sich hierzu mit Ihren Zugangsdaten auf dem MVP-Portal an.
    • Wenn Sie noch keinen Zugang haben: Registrieren Sie sich zuerst auf dem MVP-Portal.
  • Erstellen Sie ein formloses Anzeigeschreiben.
  • Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen und fügen Sie diese der Anzeige bei.
  • Schicken Sie diese Dokumente ausschließlich elektronisch über das MVP-Portal an die BaFin.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Erforderliche Unterlagen

Fügen Sie der Anzeige zusätzlich folgende Angaben und Unterlagen bei:

  • Geschäftsplan, der Angaben zum angezeigten AIF enthält, insbesondere zu Namen und Sitz des AIF
  • Anlagebedingungen oder einen Verweis auf die Anlagebedingungen und gegebenenfalls die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag des AIF
  • Angabe der Verwahrstelle oder einen Verweis auf die von der Bundesanstalt genehmigte Verwahrstelle des AIF
  • Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen des AIF
  • alle weiteren für Anlegende verfügbaren Informationen über den angezeigten AIF
  • falls es sich bei dem angezeigten AIF um einen sogenannten Feederfonds handelt:
    • Verweis auf die genehmigten Anlagebedingungen des Masterfonds
    • Verweis auf die Verwahrstelle des Masterfonds
    • Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen des Masterfonds
    • Angabe, ob der Masterfonds im Geltungsbereich dieses Gesetzes an Privatanlegerinnen und Privatanleger vertrieben werden darf

Allgemeine Informationen

Publikums-AIF sind Organismen für gemeinsame Anlagen, die von einer Anzahl von Anlegerinnen und Anlegern Kapital einsammeln. Dieses Kapital verwenden sie, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie und zum Nutzen der Anlegenden zu investieren.

Publikums-AIF sind kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors und keine Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW). Es kann sich dabei zum Beispiel um Dachfonds, offene Immobilienfonds oder geschlossene Fonds handeln. Grundsätzlich können alle Personen in AIF anlegen. Deshalb nennt man diese auch Publikums-AIF.

Wenn Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft inländische Publikums-AIF in Deutschland vertreiben möchten, müssen Sie das in der Regel bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anzeigen. 


Fristen

Sie müssen die Anzeige vor Vertrieb des AIF stellen.

Geplante Änderungen des AIF müssen Sie mindestens 20 Werktage vor Durchführung der Änderung mitteilen, ungeplante Änderungen unverzüglich nach deren Eintreten.


Voraussetzungen

Sie wollen als Kapitalverwaltungsgesellschaft inländische Publikums-AIF in Deutschland vertreiben.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

BaFin-Verbrauchertelefon

Barrierefreie Kontaktstellen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt
(Anschrift Bonn)
Postanschrift

Postfach:1253
53002 Bonn, Stadt
Adresse
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
(Anschrift Frankfurt am Main)
Postanschrift

Postfach:500154
60306 Frankfurt am Main

(allgemein)

(mit qualifizierter elektronischer Signatur)

(speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder)

sags uns einfach

Veranstaltungen

 

Fotos

 

Querfurter Weihnachtszauber

 

Burg Querfurt

Filmburg Querfurt

 

Stadtverwaltung Online

   Wappen der Stadt Querfurt   

 

Stadtanzeiger Querfurt

  

  Stadtanzeiger Querfurt  

  

 

Saale-Unstrut-Tourismus

 Saale-Unstrut-Tourismus