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Einsicht in einen Bebauungsplan nehmen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

17.11.2023

Allgemeine Informationen

In einem Bebauungsplan sind die genauen Vorgaben zur Nutzung der Grundstücke festgeschrieben.

Der Bebauungsplan besteht im Allgemeinen aus:

  1. Textlichen Festsetzungen mit z.B. Angabe der Bestimmungen und Vorschriften zu der zulässigen Nutzung der Grundstücke, Bauweise, Gebäudehöhe, …
  2. Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen.
  3. Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
  4. Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

Neue oder neu geänderte Bebauungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune den gewünschten Bebauungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie die Einsicht in den Bebauungsplan bei der zuständigen Stelle beantragen.


Verfahrensablauf

Sie können die Inhalte und ergänzende Dokumente von Bebauungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

Möchten Sie die Bebauungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.


Gebühr

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)


Fachlich freigegeben durch

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) der Freien und Hansestadt Hamburg


Erforderliche Unterlagen

Keine


Fristen

Keine


Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Bauamt
Lieferanschrift
Markt 9
06268 Querfurt, Stadt

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