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Fallmanagement im Rahmen der Sozialen Entschädigung als berechtigte Person beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

17.09.2026

Fristen

Es gibt keine Frist.


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Voraussetzungen

Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann die Behörde entscheiden, ein Fallmanagement durchzuführen:

  • Sie sind eine oder einer der Angehörigen, Hinterbliebenen oder Nahestehenden einer Person mit anerkannten Schädigungsfolgen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung haben, können Sie sich durch ein Fallmanagement unterstützen lassen. Dieses begleitet Sie durch das Antrags- und Leistungsverfahren.

Fallmanagerinnen und Fallmanager stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens als persönliche Ansprechpersonen zur Verfügung und können Sie so entlasten. Sie

  • begleiten Sie koordinierend durch Ihr Antrags- und Leistungsverfahren,
  • beraten Sie,
  • ermitteln Ihren Hilfebedarf,
  • können Sie auf mögliche weitere Sozialleistungen hinweisen und
  • unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Das Fallmanagement kann von sich aus Kontakt zu Ihnen aufnehmen, wenn Sie möglicherweise berechtigt sind.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Entschädigungsrecht
Adresse
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
Adresse
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt

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