Leistungen der Schnellen Hilfe in einer Traumaambulanz beantragen
Allgemeine Informationen
Traumaambulanzen bieten insbesondere Opfern körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt schnelle und frühzeitige Beratung sowie psychologische Hilfe, um sie bei der Bewältigung der Tatfolgen zu unterstützen.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie als geschädigte Person sowie als angehörige, hinterbliebene oder nahestehende Person eines Opfers Anspruch auf bis zu 15 Sitzungen in der Traumaambulanz. Kinder und Jugendliche können an insgesamt 18 Sitzungen teilnehmen.
Die ersten 5 Sitzungen können Sie als Sofortmaßnahme auch ohne Entscheidung durch die Behörde in Anspruch nehmen. Bei Kindern und Jugendlichen sind es die ersten 8 Sitzungen. Sie müssen aber spätestens nach der zweiten Sitzung einen Kurzantrag im Rahmen der Sozialen Entschädigung stellen.
Sie können sich nur in Traumaambulanzen behandeln lassen, mit denen die Verwaltungsbehörden einen Vertrag haben.
Für die Behandlung in den Traumaambulanzen gilt ein sogenanntes Erleichtertes Verfahren. Es genügt, wenn eine Prüfung ergibt, dass Sie durch ein bestimmtes schädigendes Ereignis betroffen sein können und der dargestellte Sachverhalt wahr sein kann.
Voraussetzungen
- Aus Ihrer Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigungen oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben.
- Als angehörige, hinterbliebene oder nahestehende Person von Betroffenen sind Sie selbst psychisch beeinträchtigt.
Gebühren (Kosten)
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Die erste Sitzung müssen Sie innerhalb von 12 Monaten nach Auftreten Ihrer akuten Belastung durchführen.
Die Behandlung in der Traumaambulanz müssen Sie spätestens nach Ihrer zweiten Sitzung beantragen.
Zuständige Stelle
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
15.07.2026Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Entschädigungsrecht
Adresse
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
Adresse
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt
















































