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Ergänzende Leistungen der Krankenbehandlung im Rahmen der Sozialen Entschädigung für anerkannte Schädigungsfolgen erhalten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

11.09.2026

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Fristen

Es gibt keine Frist.


Allgemeine Informationen

Für die Behandlung Ihrer anerkannten Schädigungsfolgen können Sie über die Leistungen der Krankenbehandlung hinaus, ergänzende Leistungen der Krankenbehandlung erhalten.

Diese kommen zum Beispiel in Betracht, wenn Sie besondere psychotherapeutische, zahnmedizinische oder stationäre Leistungen benötigen. Ergänzende Leistungen können auch besondere Arzneimittel und heilpädagogische Leistungen für Erwachsene umfassen.


Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit


Voraussetzungen

  • Sie haben Anspruch auf Leistungen der Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung.
  • Wegen der Art und Schwere Ihrer Schädigungsfolgen und des daraus folgenden besonderen Bedarfs sind ergänzende Leistungen der Krankenbehandlung notwendig.

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Entschädigungsrecht
Adresse
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
Adresse
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt

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