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Leistungen in sonstigen Lebenslagen im Rahmen der Sozialen Entschädigung erhalten


Allgemeine Informationen

Sie befinden sich als geschädigte Person wegen der Schädigungsfolgen in einer besonderen Lebenssituation und benötigen zusätzliche finanzielle Hilfe. Wenn Sie diese Hilfe nicht durch andere Leistungen der Sozialen Entschädigung bekommen, können Sie ausnahmsweise Leistungen in sonstigen Lebenslagen erhalten. 

Dies können beispielsweise sein:

  • Kostenübernahme für den Besuch einer Selbsthilfegruppe.
  • Kostenübernahme für präventive Sicherungen an Ihrer Haustür bei Gefährdungslagen

Voraussetzungen

  • Sie haben Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung.
  • Sie befinden sich schädigungsbedingt in einer besonderen Bedarfslage.
  • Der Bedarf wird nicht bereits von anderen Leistungen erfasst.

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

09.07.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Entschädigungsrecht
Adresse
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
Adresse
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt

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