Leistungen in sonstigen Lebenslagen im Rahmen der Sozialen Entschädigung erhalten
Allgemeine Informationen
Sie befinden sich als geschädigte Person wegen der Schädigungsfolgen in einer besonderen Lebenssituation und benötigen zusätzliche finanzielle Hilfe. Wenn Sie diese Hilfe nicht durch andere Leistungen der Sozialen Entschädigung bekommen, können Sie ausnahmsweise Leistungen in sonstigen Lebenslagen erhalten.
Dies können beispielsweise sein:
- Kostenübernahme für den Besuch einer Selbsthilfegruppe.
- Kostenübernahme für präventive Sicherungen an Ihrer Haustür bei Gefährdungslagen
Voraussetzungen
- Sie haben Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung.
- Sie befinden sich schädigungsbedingt in einer besonderen Bedarfslage.
- Der Bedarf wird nicht bereits von anderen Leistungen erfasst.
Gebühren (Kosten)
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Zuständige Stelle
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
09.07.2026Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Entschädigungsrecht
Adresse
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
Adresse
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt
















































