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Krankenbehandlung für Geschädigte mit anerkannten Schädigungsfolgen beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

31.08.2026

Fristen

Es gibt keine Frist.


Gebühr

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Allgemeine Informationen

Für anerkannte Schädigungsfolgen können Sie Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten.

Die Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung umfasst grundsätzlich die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.  Darüber hinaus können ergänzende Leistungen der Krankenbehandlung erbracht werden.

Zu den Leistungen für die Behandlung anerkannter Schädigungsfolgen können unter anderem gehören:

  • ärztliche und psychotherapeutische Behandlung
  • zahnärztliche Behandlung
  • Zahnersatz
  • Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel
  • digitale Gesundheitsanwendungen
  • häusliche Krankenpflege
  • außerklinische Intensivpflege
  • Haushaltshilfe
  • Krankenhausbehandlung
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit


Voraussetzungen

  • Sie haben einen gesundheitlichen Schaden erlitten, der zu anerkannten Schädigungsfolgen geführt hat.
  • In Folge des gesundheitlichen Schadens benötigen Sie eine Krankenbehandlung.

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Entschädigungsrecht
Adresse
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
Adresse
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt

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