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Erstattung der Aufwendungen für die Alterssicherung im Rahmen der Sozialen Entschädigung beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

31.08.2026

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Krankengeld der Sozialen Entschädigung beziehen und nicht rentenversicherungspflichtig oder von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, können Ihnen auf Antrag Beiträge für die Alterssicherung erstattet werden.

Zu den Beiträgen für die Alterssicherung gehören insbesondere:

  • freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Beiträge zu öffentlich-rechtlichen berufsständischen Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen
  • Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungsunternehmen auf Grund von Lebensversicherungsverträgen, die der Alterssicherung dienen

Sie erhalten eine Erstattung bis zu dem Betrag, der bei einer Versicherungspflicht an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt worden wäre.


Voraussetzungen

  • Sie beziehen Krankengeld der Sozialen Entschädigung.
  • Sie sind nicht rentenversicherungspflichtig oder von der Rentenversicherungspflicht befreit.
  • Sie haben Aufwendungen für Ihre Alterssicherung.

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Entschädigungsrecht
Adresse
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
Adresse
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt

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