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Abfindung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung im Rahmen der Sozialen Entschädigung für Geschädigte beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

17.09.2026

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Allgemeine Informationen

Bei anerkannten Schädigungsfolgen können Sie im Rahmen der Sozialen Entschädigung in einigen Fällen monatliche Entschädigungszahlungen erhalten. Anstatt dieser regelmäßigen Zahlungen können Sie als geschädigte Person eine Abfindung beantragen.

Die Abfindung können Sie ab einem Grad der Schädigungsfolgen von 30 erhalten. Sie erfolgt jeweils für 5 Jahre und beträgt das 60-fache der monatlichen Entschädigungszahlung. Das bedeutet, dass mit der Abfindung die Ansprüche auf monatliche Zahlungen für 5 Jahre abgegolten sind.

Wenn Sie bereits monatliche Entschädigungszahlungen erhalten haben, werden diese Zahlungen angerechnet.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit


Voraussetzungen

  • Sie haben einen gesundheitlichen Schaden erlitten, für den Sie Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten können.
  • Sie haben den Bescheid über monatliche Entschädigungszahlungen vor weniger als einem Jahr erhalten.

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Entschädigungsrecht
Adresse
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
Adresse
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt

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