Abfindung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung im Rahmen der Sozialen Entschädigung für Geschädigte beantragen
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben am
17.09.2026Gebühr
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Allgemeine Informationen
Bei anerkannten Schädigungsfolgen können Sie im Rahmen der Sozialen Entschädigung in einigen Fällen monatliche Entschädigungszahlungen erhalten. Anstatt dieser regelmäßigen Zahlungen können Sie als geschädigte Person eine Abfindung beantragen.
Die Abfindung können Sie ab einem Grad der Schädigungsfolgen von 30 erhalten. Sie erfolgt jeweils für 5 Jahre und beträgt das 60-fache der monatlichen Entschädigungszahlung. Das bedeutet, dass mit der Abfindung die Ansprüche auf monatliche Zahlungen für 5 Jahre abgegolten sind.
Wenn Sie bereits monatliche Entschädigungszahlungen erhalten haben, werden diese Zahlungen angerechnet.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Zuständige Stelle
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit
Voraussetzungen
- Sie haben einen gesundheitlichen Schaden erlitten, für den Sie Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten können.
- Sie haben den Bescheid über monatliche Entschädigungszahlungen vor weniger als einem Jahr erhalten.
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Entschädigungsrecht
Adresse
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
Adresse
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt
















































