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Abfindung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung im Rahmen der Sozialen Entschädigung für Witwen und Witwer beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

17.09.2026

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Allgemeine Informationen

Als Witwe oder Witwer einer Person mit anerkannten Schädigungsfolgen haben Sie in einigen Fällen Anspruch auf monatliche Entschädigungszahlungen.

Anstatt dieser regelmäßigen Zahlungen können Sie auch eine einmalige Abfindung beantragen.

Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, erhalten Sie eine einmalige Abfindung in Höhe von 143.160 EUR. Damit sind alle Ansprüche abgegolten.

Wenn Sie bereits monatliche Entschädigungszahlungen erhalten haben, werden diese Zahlungen angerechnet.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit


Voraussetzungen

  • Sie sind Witwe oder Witwer einer geschädigten Person und können Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten.
  • Sie haben den Bescheid über monatliche Entschädigungszahlungen vor weniger als einem Jahr erhalten.

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Entschädigungsrecht
Adresse
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
Adresse
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt

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