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Überlassen von Waffen oder Munition nur an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihre erlaubnispflichtige Waffe und/oder Munition einer anderen Person überlassen, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Die zuständige Waffenbehörde löscht dann den Eintrag zu der Waffe und/oder Munition aus Ihrer Waffenbesitzkarte (WBK) sowie gegebenenfalls aus Ihrem Europäischen Feuerwaffenpasses.

Nicht anzeigen müssen Sie, wenn Sie

  • wesentliche Teile der Waffe überlassen, um Verschönerungsarbeiten oder ähnliche Arbeiten ausführen zu lassen und diese dann nach Abschluss der Arbeiten zurückerhalten,
  • Waffen und/oder Munition im Rahmen eines Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisses überlassen,
  • Waffen und/oder Munition vorübergehend zum Schießen auf einer Schießstätte überlassen.

Voraussetzungen

Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK).


Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Wffenbesitzkarte (WBK)
  • gegebenenfalls Europäischer Feuerwaffenpass

Fristen

keine


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Waffenbehörde Ihres Landkreises. Wenn Sie in Dessau-Roßlau wohnen, wenden Sie sich ebenfalls an die Waffenbehörde.

Wenn Sie in Halle oder Magdeburg wohnen, wenden Sie sich an die jeweilige Polizeidirektion.


Verfahrensablauf

Sie müssen das Überlassen von erlaubnispflichtigen Waffen und/oder Munition bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.


Weitere Informationen

Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

  • Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
  • die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
  • die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration


Fachlich freigegeben am

10.08.2022

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