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Suchtberatung wahrnehmen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie suchtkrank sind, können Sie sich an eine Suchtberatungsstelle wenden.

Unabhängig von der Art Ihres Suchtproblems bieten die Suchtberatungsstellen Ihnen und Ihren Angehörigen Hilfe und Unterstützung an. Zum Beispiel, wenn Ihre Sucht Ihre Erwerbstätigkeit beeinträchtigt.

Die Suchtberatung steht Ihnen aber auch beratend zur Seite, wenn eine Ihnen nahestehende Person süchtig ist.

Wollen Sie eine Suchtberatung wahrnehmen?

  • Dann können Sie entweder an Ihrem Wohnort direkt zur örtlichen Suchtberatungsstelle gehen oder
  • eine Online-Beratungsplattform für Suchtfragen besuchen.

Dort finden Sie professionelle Suchtberaterinnen und Suchtberater, die Sie oder Ihre Angehörigen bei allen Fragen zum Umgang mit Suchtmitteln, psychoaktiven Substanzen, Glücksspielen oder digitalen Medien unterstützen.

Die Suchtberatung ist kostenlos und anonym.


Voraussetzungen

  • Sie haben ein Suchtproblem oder eine angehörige Person hat ein Suchtproblem.

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

14.03.2024

Zuständige Stelle

Zuständige kommunale Suchtberatungsstelle


Zuständige Stelle(n)

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