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Erlaubnis für den Betrieb von Fahrzeugteilen beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Fahrzeugteile für An- und Umbauten von Fahrzeugen herstellen und vertreiben möchten, benötigen Sie für diese Bauteile eine Betriebserlaubnis. Ohne diese Betriebserlaubnis dürfen umgebaute Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Straßen fahren.

Fahrzeugteile sind zum Beispiel:

  • Felgen
  • Sonderräder
  • Standheizungen
  • Anhängerkupplungen

Die Fahrzeugteile müssen verschiedene Bedingungen erfüllen, damit nicht die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.

Sie erhalten keine Betriebserlaubnis, wenn die Fahrzeugteile zum Beispiel:

  • die Fahrzeugart beeinflussen
  • das Abgasverhalten verschlechtern
  • den Geräuschpegel erhöhen
  • andere Verkehrsteilnehmerinnen oder -teilnehmer gefährden

Sie können die Betriebserlaubnis mit Einschränkungen erhalten, also beschränkt auf die Verwendung der Teile an Fahrzeugen:

  • einer bestimmten Art
  • eines bestimmten Typs
  • bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus

Die zuständige Behörde kann verlangen, dass die Fahrzeugteile geprüft werden von:

  • einer oder einem amtlich anerkannten Sachverständigen
  • einer Prüferin oder einem Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
  • einer oder einem Kraftfahrzeugsachverständigen

Wenn Sie als Fahrzeughalterin oder -halter ein Fahrzeugteil ein- oder anbauen möchten, für das keine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt und diese auch nicht erforderlich ist, können Sie eine Einzelbetriebserlaubnis bei der Zulassungsbehörde beantragen. Die zuständige Behörde kann verlangen, dass der Ein- oder Anbau abgenommen wird von:

  • einer oder einem amtlich anerkannten Sachverständigen
  • einer Prüferin oder einem Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
  • eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation

Weitere Informationen

Auch bei Fahrzeugeilen, für die eine Betriebserlaubnis besteht, kann es erforderlich sein, dass die Zulassungsstelle den Ein- oder Anbau abnimmt. Ob dies notwendig ist, können Fahrzeughalterinnen und -halter dem Zertifikat des Fahrzeugteils entnehmen.

Die Zulassungsstelle muss viele technische Änderungen in Fahrzeugdokumenten wie der Zulassungsbescheinigung Teil I oder dem Anhängerverzeichnis nachtragen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Fachlich freigegeben am

20.08.2026

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Straßenverkehrsamt.


Zuständige Stelle(n)

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