Verlängerung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Allgemeine Informationen
Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verlängerung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land unterschiedlich geregelt.
Voraussetzungen
Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.
Erforderliche Unterlagen
Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.
Gebühren (Kosten)
Die Höhe der Kosten ist variabel von 20,00 Euro bis zu 1.000,00 Euro.
Fristen
Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.
Verfahrensablauf
Wenn Sie eine Verlängerung der Sperrzeit beantragen wollen, dann
- reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verlängerung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
- legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ zur Verlängerung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen.
- Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsgrundlage
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__18.html
Fachlich freigegeben durch
Freie und Hansestadt Hamburg
- Behörde für Wirtschaft und Innovation -
















































