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Verlängerung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen


Allgemeine Informationen

Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verlängerung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land  unterschiedlich geregelt.


Voraussetzungen

Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.


Erforderliche Unterlagen

Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.


Gebühren (Kosten)

Die Höhe der Kosten ist variabel von 20,00 Euro bis zu 1.000,00 Euro.


Fristen

Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.


Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Verlängerung der Sperrzeit beantragen wollen, dann

  • reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verlängerung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
  • legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ zur Verlängerung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen.
  • Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage

§ 18 Gaststättengesetz (GastG)

https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__18.html


Fachlich freigegeben durch

Freie und Hansestadt Hamburg
- 
Behörde für Wirtschaft und Innovation -


Fachlich freigegeben am

03.06.2022

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