Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung melden
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben am
11.06.2024Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an Ihren Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BFSFJ)
Gebühren (Kosten)
Es fallen keine Kosten an.
Abgabe
EUR (KOSTENFREI)
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Meldepflicht:
Sobald die neue mitarbeitende Person ihre Beschäftigung aufgenommen hat, müssen Sie dies ohne Zeitverzug melden.
Voraussetzungen
Sie haben als Trägerin oder Träger eine Betriebserlaubnis für die Kindertageseinrichtung.
Allgemeine Informationen
Sie müssen als Trägerin oder Träger einer Kindertageseinrichtung eine Personalveränderung melden. Eine Kindertageseinrichtung ist zum Beispiel
- eine Kindertagesstätte,
- eine Ganztägige Bildung und Betreuung (GBS) an Schulen.
Folgende Ereignisse zählen als Personalveränderungen:
- Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis
- Austritt aus einem Beschäftigungsverhältnis
- Wechsel der Arbeitsstätte innerhalb einer Trägerin oder eines Trägers einer Kindertageseinrichtung
- nach abgeschlossener Ausbildung als erziehende Person
- bei Tätigkeitsaufnahme von Auszubildenden für eine Berufsausbildung als erziehende Person
- Anstellungen mit einer Ausnahmegenehmigung durch die Sozialbehörde
Die Meldung gilt grundsätzlich für alle Personen, die mit oder am Kind arbeiten.
















































