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Änderung eines Zuchtprogramms mitteilen


Allgemeine Informationen

Angedachte Änderungen an Ihrem genehmigten Zuchtprogramm müssen Sie gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen. Nehmen Sie dabei Bezug auf die Ihnen erteilte Zuchtgenehmigung.

Stellen Sie deutlich heraus, an welchen Punkten des Zuchtprogramms sie Änderungen vornehmen möchten.

Ihre Änderungen können Sie schriftlich oder – falls möglich – online bei der zuständigen Behörde einreichen, die diese dann prüft. Erhebt die Behörde bis 90 Tage nach Ihrer Einreichung keine Einwände, gelten Ihre Änderungen als anerkannt.

Als Zuchtverband oder -unternehmen müssen Sie bei Änderungen an Zuchtprogrammen auch Sorge dafür tragen, die Betriebe, die an ihren Programmen teilnehmen, rechtzeitig und transparent über die Änderungen zu informieren, sobald diese anerkannt sind.


Voraussetzungen

  • Sie führen als Zuchtverband oder Zuchtunternehmen ein genehmigtes Zuchtproramm durch.

Erforderliche Unterlagen

  • Genehmigung des bestehenden Zuchtprogramms, an dem Änderungen vorgenommen werden sollen.

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)


Zuständige Stelle

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL)


Fachlich freigegeben am

06.11.2024

Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt - Referat 43
Adresse
Hasselbachstraße 4
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt

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